Das Fliegen von Modellflugzeugen
ist mit einigen Auflagen versehen. Modellflugzeuge sind
keine Spielzeuge, sondern Luftfahrzeuge gemäß Paragraph 1
des Luftverkehrsgesetzes. Somit unterliegt der Betrieb von
Flugmodellen den luftrechtlichen Bestimmungen. Und wie alle
juristischen Bestimmungen sind auch die den Modellflug
betreffenden recht umfangreich.
Start einer Spacewalker
Jeder
Modellflieger muss eine gesetzlich vorgeschriebene
Haftpflichtversicherung für Modellflugzeuge abschließen,
bevor er starten darf. Ein außer Kontrolle geratenes
Modell kann trotz aller Sicherheitsmaßnahmen einen
beträchtlichen Schaden anrichten, der versichert sein
muss. Man kann diese Versicherung über die Verbände
Deutscher Aero Club (DAEC)
oder den
Deutschen Modellflieger Verband,
(DMFV) direkt abschließen oder über den
Verein.
Flugmodelle, die den Luftraum nutzen, gelten in
Deutschland aus rechtlicher Sicht als Luftfahrzeuge und
bilden eine eigene Luftfahrzeugklasse. Der Betrieb von
Flugmodellen wird durch § 16 der Luftverkehrsordnung (LuftVO)
geregelt. Nach § 16 Luftverkehrsordnung dürfen
Modellflugzeuge (Flugmodelle)unter bestimmten
Voraussetzungen nur mit Erlaubnis der Luftfahrtbehörde
betrieben werden. Mehr Informationen hierzu sind unter
"§
16Erlaubnisbedürftige
Nutzung des Luftraums"im Internet zu finden.