STARTSEITE
     NEWS & INFOS
     ÜBER UNS
     UNSER HOBBY
     -  FLIEGEN IM VEREIN
     -  DIE UMWELT

     -  DER REST DER WELT
     -  INTERESSE AM FLIEGEN?
     UNSERE MODELLE
     BILDERGALERIE     GASTFLIEGER
LINKS - Sammlung interessanter Webseiten. Der Link öffnet im gleichen Browserfenster.
MITGLIED WERDEN - Informationen und Formulare. Der Link öffnet im gleichen Browserfenster.
     KONTAKT / IMPRESSUM
     MFC  INTERN

Die rechtliche Seite

Das Fliegen von Modellflugzeugen ist mit einigen Auflagen versehen. Modellflugzeuge sind keine Spielzeuge, sondern Luftfahrzeuge gemäß Paragraph 1 des Luftverkehrsgesetzes. Somit unterliegt der Betrieb von Flugmodellen den luftrechtlichen Bestimmungen. Und wie alle juristischen Bestimmungen sind auch die den Modellflug betreffenden recht umfangreich.

Start einer Spacewalker

Jeder Modellflieger muss eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Modellflugzeuge abschließen, bevor er starten darf. Ein außer Kontrolle geratenes Modell kann trotz aller Sicherheitsmaßnahmen einen beträchtlichen Schaden anrichten, der versichert sein muss. Man kann diese Versicherung über die Verbände Deutscher Aero Club (DAEC) oder den Deutschen Modellflieger Verband, (DMFV) direkt abschließen oder über den Verein.

Flugmodelle, die den Luftraum nutzen, gelten in Deutschland aus rechtlicher Sicht als Luftfahrzeuge und bilden eine eigene Luftfahrzeugklasse. Der Betrieb von Flugmodellen wird durch § 16 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt. Nach § 16 Luftverkehrsordnung dürfen Modellflugzeuge (Flugmodelle)unter bestimmten Voraussetzungen nur mit Erlaubnis der Luftfahrtbehörde betrieben werden. Mehr Informationen hierzu sind unter "§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums"  im Internet zu finden.

 


Rechtliches zum Modellflug
bei WIKIPEDIA

 
LUFTRECHT
ONLINE

Luftverkehrsordnung


 

Diese Seiten benötigen aktiviertes Javascript und den Internet Explorer 5.x oder Firefox 1.x sowie den Adobe Flashplayer© für eine störungsfreie Anzeige der Inhalte.
© MFC Phoenix e. V.